Arbeitsrecht Düren

Ein zufriedenstellendes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis ist die Grundlage für einen behüteten Arbeitsplatz und sichert ein dauerhaftes Einkommen. Leider verläuft es in der Realität allerdings nicht immer wie gewünscht, sodass es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Das Arbeitsrecht gehört zu den Kernaufgaben in meiner Kanzlei in Düren, sodass ich Ihnen eine auf langjähriger Erfahrung basierende Vertretung vor Gericht und bei außergerichtlichen Einigungen bieten kann.

Kennen Sie Ihre Rechte

Den größten Anteil von Problemstellungen mit Bezug auf das Arbeitsrecht machen die drei Punkte AbmahnungKündigung und Abfindung aus.
Mit Hilfe einer Abmahnung weist der Arbeitgeber auf ein unzufriedenstellendes Verhalten während der Arbeitszeit hin. Gründe können unter anderem häufiges Zuspätkommen, eine ungenaue Arbeitsweise oder das Missachten von Anweisungen sein. Eine Abmahnung sollte in jedem Fall sehr ernst genommen werden, da sie eine Notwendigkeit im Prozess der verhaltensbedingten Kündigung darstellt. Um eine gültige Abmahnung auszusprechen muss der Arbeitgeber allerdings diverse Punkte beachten, welche bei fehlerhafter Durchführung die Anfechtung seitens des Angestellten vereinfachen.

Eine Kündigung kann mehrere Gründe haben. So lässt sie sich im Arbeitsrecht in insgesamt 4 Hauptursachen unterteilen. Die personenbedingte Kündigung kann dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften jetzt und auch in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen. Bei der krankheitsbedingten Kündigung muss sich die Krankheit störend auf das Arbeitsverhältnis auswirken, denn eine Krankheit als solche ist noch kein Kündigungsgrund. Die verhaltensbedingte Kündigung wird im Falle von vermeidbaren Verletzungen der Haupt- und Nebenpflichten (z.B. wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung) durch den Arbeitnehmer ausgesprochen, wohingegen die betriebsbedingte Kündigung eine nicht vom Verhalten des Arbeitnehmers abhängige Kündigung ist, sondern auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zurückzuführen ist.

Bei der Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Doch auch hier gibt es zahlreiche Gesetze und Regelungen die zu beachten sind, sodass umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht vorausgesetzt werden um in jedem Fall sein Recht zu bekommen.

Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Düren um eine fachkundige und zuverlässige Vertretung zu erhalten.