Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz Düren

Die Regelinsolvenz stellt für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) immer auch ein erhebliches Risiko dar. Durch die persönliche Haftung kann im Einzelfall auch die private finanzielle Existenz gefährdet werden. In diesem Fall stellen neben der Agentur für Arbeit auch die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt, der Insolvenzverwalter und auch die Hausbank Anspruch auf das private Vermögen. In meiner Kanzlei in Düren biete ich Ihnen umfassende Unterstützung, sollten Sie sich in eben dieser Situation befinden.

Insolvenzverschleppung

Bei einer verspäteten Insolvenzantragsstellung, der sogenannten Insolvenzverschleppung, haftet der Geschäftsführer für alle Zahlungen, welche nach der Insolvenzreife getätigt wurden. Die Insolvenzreife liegt bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor.

Zahlungen nach der Insolvenzreife

In dem Fall, dass eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, dürfen, von Ausnahmen abgesehen,  generell keine Zahlungen mehr geleistet werden. Sollte der Geschäftsführer gegen diese Regel verstoßen, muss er persönlich für die Verminderung der Insolvenzmasse haften. Ab der Insolvenzreife sollten alle Zahlungseingänge nur noch auf ein kreditorisch geführtes Konto eingehen.

Solzialversicherungsbeiträge

Sollten Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden, ist dies i.d.R. strafbar, zudem macht sich der Geschäftsführer haftbar. Geschäftsführer haften in diesem Fall persönlich gegenüber den Krankenkassen für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Lohn- und Umsatzsteuer

Das Finanzamt muss immer anteilig befriedigt werden, denn als Geschäftsführer ist man verpflichtet die Steuern immer fristgerecht anzumelden und abzuführen. Sollte dies nicht geschehen, kann ebenfalls die persönliche Haftung des Geschäftsführers eingreifen.

Verlust des Stammkapitals

Bei einem Verlust von 50% des Stammkapitals einer GmbH müssen die Gesellschafter informiert werden. Diese Information sollte immer formell erfolgen um im Nachhinein Beweise vorlegen zu können. Wird diese Informationspflicht allerdings verletzt kann der Geschäftsführer haften.

Fachkundige Unterstützung

Ich biete Ihnen in meiner Kanzlei in Düren fachkundige Unterstützung, sodass Sie sich bei dem schwierigen Thema der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz stets auf einen zuverlässigen Partner vertrauen können. Kontaktieren Sie mich um weitere Informationen zu erhalten