Gesellschafterhaftung Düren

Ein Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die an einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder anderen Form eines Unternehmens beteiligt ist. Welche Art der Beteiligung ihm zugeschrieben wird, hängt generell von der Rechtsform der Gesellschaft ab. Während der Insolvenz einer GmbH können bezüglich der Haftung Fragestellungen auftreten, welche am besten mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts geklärt werden sollten. In meiner Kanzlei in Düren biete ich Ihnen umfassende Informationen zum Thema Gesellschafterhaftung, sodass Sie im Ernstfall auf alles vorbereitet sind.

Was ist zu beachten?

In Bezug auf die Gesellschafterhaftung besteht für den Gesellschafter erst dann ein Haftungsrisiko, wenn er neben der reinen Kapitalbeteiligung auch mit der GmbH in eine Rechtsbeziehung getreten ist. Das bedeutet, dass der Gesellschafter mit der eigenen GmbH Geschäfte macht. Für solche Geschäfte gibt es besondere Regelungen in Bezug auf die Haftung. Haftungsrisiken des Gesellschafters bestehen in Bezug auf den Grundsatz zur Kapitalaufbringung, der Kapitalerhaltung und der ausreichenden Ausstattung der Gesellschaft mit Stammkapital. Im Extremfall kann eine Verletzung dieser Grundsätze zu einer vollen in der Höhe unbegrenzten Haftung des Gesellschafters führen, der sich eigentlich nur mit einem festgelegten Betrag (der sog. Hafteinlage) an der Gesellschaft beteiligen wollte. Darüber hinaus bestehen Risiken, wenn der Gesellschafter, aus welchen Gründen auch immer, in der Zeit vor Insolvenzantragstellung Leistungen (z.B. Gelder) von der Gesellschaft bezogen hat.

Zuverlässige Beratung

Das Insolvenzrecht ist überaus umfangreich und birgt gerade in Bezug auf die Gesellschafterhaftung einige Besonderheiten die Sie als Unternehmer unbedingt berücksichtigen sollten. Mein Team und ich beraten Sie gerne ausführlich zu sämtlichen Einzelheiten und steht auch während des Insolvenzverfahrens kompetent an Ihrer Seite!

Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Düren um umfassende Informationen zur Gesellschafterhaftung zu erhalten.