Insolvenzanfechtung Düren

Im Falle der Insolvenz einer Person oder Firma wird ein Insolvenzverwalter bestellt der das Vermögen des Schuldners (Insolvente Person oder Firma) verwertet und die daraus entstandenen Erlöse gleichmäßig an die Gläubiger verteilen soll. Hierzu werden beispielsweise Grundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge verkauft. Es kann aber auch vorkommen, dass der Insolvenzverwalter nach den Regeln der §§ 129 ff. InsO Gelder zurückverlangen kann, die vor dem Insolvenzverfahren gezahlt wurden. Dies nennt man dann Insolvenzanfechtung. In meiner Kanzlei in Düren biete ich umfassende Unterstützung bei diesem Thema.

Was ist das?

Bei einer Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. Insolvenzordnung) geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass die Gläubiger (bspw. Lieferanten, Dienstleister, Vermieter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) von der drohenden Insolvenz des Schuldners wussten. So können Zahlungen für bestellte Ware oder gelieferte Dienstleistungen zurückverlangt werden um sie, wie Erträge aus Verkäufen, auf die Gläubiger aufzuteilen. Wenn die Voraussetzungen der sogenannten Anfechtungstatbestände erfüllt sind, kann der Verwalter sogar Geld zurückverlangen und im Extremfall einklagen, dass im Extremfall vor bis zu 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag gezahlt wurde. Doch nicht nur Gelder können so wieder zurückverlangt werden, auch Vermögensbestände wie Maschinen, Warenvorräte, Häuser oder Fahrzeuge sind nicht ausgeschlossen.

Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Der Zweck der Insolvenzanfechtung ist die gleichberechtigte Behandlung aller Gläubiger. Dieser Grundsatz steht im ersten Paragrafen der Insolvenzverordnung. Überträgt der Schuldner bspw. noch vor der Insolvenz Vermögen an die Familie, ist dies ungerecht denn es steht dann den Gläubigern nicht mehr zum Ausgleich ihrer berechtigten Forderungen zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich auch in Situationen in denen Gläubiger Geld bekommen, obwohl er sie genau wissen, dass der Schuldner kurz vor der Insolvenz steht. Während demnach nur ein Gläubiger sein Geld bekommt, müssen die anderen darauf verzichten, da kein Geld mehr zur Verfügung steht.

Kompetente Beratung

In meiner Kanzlei in Düren biete ich Ihnen kompetente Beratung und Hilfe an, um Sie im Falle einer Insolvenzanfechtung zu unterstützen.