Kündigungsschutz Düren

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag hat jeder Vertragspartner immer das Recht von diesem Vertrag zurückzutreten indem er ihn kündigt. Da an so einem Vertrag allerdings in vielen Fällen eine existenzielle soziale Bedeutung hängt, sieht das Gesetz vor, dass eine Kündigung nur in bestimmten Situationen rechtens ist. Wenn Arbeitnehmer per Gesetz gegen unberechtigte Kündigungen geschützt werden spricht man vom Kündigungsschutz. In meiner Kanzlei in Düren berate ich Sie umfassend und vertrete Sie sowohl vor Gericht als auch bei außergerichtlichen Einigungen.

Wann tritt der Kündigungsschutz in kraft?

Um Sie vor einer ungerechtfertigten Kündigung zu schützen, müssen Sie unbedingt innerhalb der ersten 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung handeln. Dies hat den Hintergrund, dass eine Klage in den meisten Fällen nach 3 Wochen erhoben werden muss (3-Wochen-Frist). Nach Beendigung dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam. Selbst wenn die Gründe nicht ausgereicht hätten um die Wirksamkeit zu rechtfertigen muss damit gerechnet werden, dass ein weiteres Vorgehen mittels außergerichtlicher Maßnahmen oder vor Gericht aussichtlos sind.  Aus diesem Grund lohnt es sich, schnell Kontakt zu meiner Kanzlei in Düren aufzunehmen um von Beginn an auf zuverlässige Unterstützung vertrauen zu können.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung beschäftigt waren. Doch auch die Größe des Betriebes ist ausschlaggebend. So muss der Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter dauerhaft beschäftigen, damit diese durch das Kündigungsschutzgesetz profitieren. Die Gründe für eine Kündigung sind gesetzlich genau definiert. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss der bisherige Arbeitsplatz im Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen und auch keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben sein. Bei der personenbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer durch persönliche Gründe nicht mehr in der Lage sein, seine Pflichten zu erfüllen und bei einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vorwerfbar verletzt worden sein.

Kontaktieren Sie mich in Düren um weitere Informationen zu erhalten und um persönlich beraten zu werden.