Die Kanzlei Olinger mit Sitz in Düren berät Sie in allen Fragen des Insolvenzrechts und der Sanierung. Weitere Kompetenzen sind das Arbeitsrecht und das Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus besteht eine langjährige Berufspraxis im Bereich der Insolvenzverwaltung von kleineren und mittleren Unternehmen sowie von Privatpersonen.
Die Kanzlei befindet sich in den Räumen der ehemaligen „Alten Kettenfabrik“, einem historischen Ziegelsteingebäude. Mandantenparkplätze sind vorhanden. RA Olinger und sein Team von vier Mitarbeiterinnen empfängt Sie wochentags in der Zeit von 9.00 – 18.00 h. Nach Absprache sind auch abweichende Zeiten möglich.
Typische Dienstleistungen, die wir im Bereich des Insolvenzrechts anbieten sind:
- Sanierungsberatung (gerichtliche und außergerichtliche) – Schuldenbereinigung
- Insolvenzantragstellung (Regel- und Verbraucherinsolvenz) – Beantragung von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – Insolvenzplanverfahren
- Rechtliche Wahrnehmung von Gläubiger- und Schuldnerinteressen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – Forderungsanmeldung – Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten sowie weiteren Rechte gegenüber einem insolventen Vertragspartner. bzw. gegenüber dem Insolvenzverwalter – §§ 47, 50, 51 InsO
- Geschäftsführerhaftung – Beratung und Interessenvertretung von Geschäftsführern insbesondere in Fragen der Haftung des Geschäftsführers (§ 64 GmbHG)
- Insolvenzanfechtung – Beratung und Interessenvertretung in Anfechtungsfragen auf Gläubigerseite sowie auf Seiten des Insolvenzverwalters – §§ 129ff. InsO
- Gesellschafterhaftung – Beratung und Interessenvertretung in Fragen der Gesellschafterhaftung insbesondere in Fragen des Eigenkapitalersatzrechts – § 93 InsO – Haftung als Bürge oder aus Mitverpflichtung
Im Bereich des Arbeitsrechts betreuen wir Sie umfassend sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber. Typische Tätigkeitsbereiche sind:
- Arbeitsvertrag – besondere Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit, Befristung, Ausbildung), Kündigungsfragen insb. Kündigungsschutz – Geltendmachung oder Abwehr von Kündigungsschutzklagen – Entgeltfortzahlung – Elternzeit – Mutterschutz Urlaubsanspruch – Fragen der Urlaubsabgeltung – Abfindung – Aufhebungsvereinbarung – Insolvenzgeldangelegenheiten
Weiter betreuen wir Sie gerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.