Verbraucherinsolvenz Düren

Ob durch eine Scheidung, den Kauf eines neuen Autos auf Raten oder den Verlust des Arbeitsplatzes – fast jeder macht früher oder später einmal Schulden. Wenn sich diese jedoch häufen und zu einem unüberwindbaren Hindernis auf dem Weg in ein sorgenfreies Leben werden hilft oft nur noch die Verbraucherinsolvenz. Ich biete Ihnen in meiner Kanzlei in Düren fachkundige und zuverlässige Unterstützung und helfe Ihnen dabei sich von Ihren Schulden zu befreien um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Verbraucherinsolvenz oder das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Maßnahme die es Privatpersonen ermöglicht Insolvenz anzumelden, um die Zahlungsunfähigkeit geregelt abwickeln zu können, den Forderungen von Gläubigern nachkommen zu können und dem Schuldner eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens muss als erstes ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden um eventuell eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Scheitert dieser Versuch wird ein Antrag auf die Eröffnung eines gerichtlichen Verfahren gestelltIn Ausnahmefällen kann dann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden, mit dem Vorteil, daß in einem solchen Verfahren nur die Mehrheit der Gläubiger und nicht alle Gläubiger diesem Schuldenbereinigungsvorschlag zustimmen muß. Scheitert auch dies wird in den meisten Fällen direkt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren eröffnet. Im weiteren Verlauf wird ein Treuhänder bestellt, der sich um die Verwaltung bzw. Verwertung des Vermögens kümmert. Ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt die in aller Regel 6 jährige Wohlverhaltensphase in der sich der Schuldner den ihm auferlegten Pflichten unterwerfen muss. Allerdings sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Verkürzungsmöglichkeiten der Wohlverhaltenszeit auf 5 bzw. sogar nur 3 Jahre vor. Zden Pflichten in der Wohlverhaltenszeit gehört unter anderem, dass der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten muss, der es dann weiter an die Gläubiger verteilt. Werden die Obliegenheiten während der Wohlverhaltenszeit eingehalten,kann nach Beendigung dieser Phase die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Ihre Anwaltskanzlei in Düren

In meiner Anwaltskanzlei in Düren biete ich Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens. Vertrauen Sie auf eine zuverlässige Vertretung sowohl bei außergerichtlichen Einigungen und auch bei allen gerichtlichen Terminen. Kontaktieren Sie mich um persönlich und individuell beraten zu werden und weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz zu erhalten.